Statikerverzeichnis

Ratgeber

Was im Standsicherheitsnachweis steht und wer ihn prüft

Der Standsicherheitsnachweis besteht aus prüfbarer statischer Berechnung und Positionsplänen und gehört zu den bautechnischen Nachweisen nach § 66 der Musterbauordnung. Erstellen darf ihn, wer ein Studium des Bauingenieurwesens und mindestens drei Jahre Berufserfahrung in der Tragwerksplanung hat und in der Liste seines Landes steht. Geprüft wird er ab Gebäudeklasse 4.

Was in einem Standsicherheitsnachweis steht

Der Standsicherheitsnachweis ist die rechnerische Antwort auf eine einzige Frage: Hält das Gebäude die Lasten aus, die auf es wirken, mit ausreichendem Abstand zum Versagen? Er entsteht in der Leistungsphase 4 der Tragwerksplanung, der Genehmigungsplanung. Anlage 14 Nummer 14.1 der HOAI beschreibt die Grundleistungen dieser Phase im Einzelnen.

Prüfbar heißt: Ein fremder Ingenieur muss die Rechnung nachvollziehen können, ohne beim Verfasser nachzufragen. Deshalb gehört zu jedem Nachweis mehr als eine Zahlenkolonne.

  • Positionsplan: Jedes tragende Bauteil bekommt eine Nummer, die Position. Der Plan zeigt, wo Position 3 liegt, und die Berechnung sagt, was Position 3 aushält.
  • Lastannahmen: Eigengewicht der Konstruktion, Nutzlasten aus Menschen und Möbeln, Schnee, Wind und bei Bedarf Erdbeben. Jede Annahme ist mit ihrer Norm belegt.
  • Lastabtrag: Der Weg jeder Last von oben nach unten, vom Dach über Decken und Wände bis in das Fundament und den Baugrund.
  • Bemessung der Bauteile: Querschnitte, Baustoffgüten und Bewehrungsmengen, jeweils mit dem Nachweis, dass die vorhandene Tragfähigkeit größer ist als die Beanspruchung.
  • Nachweis der Gebrauchstauglichkeit: Durchbiegung und Rissbreite. Eine Decke darf nicht nur halten, sie darf auch nicht so schwingen, dass das Geschirr im Schrank klirrt.
  • Konstruktive Festlegungen: Auflagerlängen, Verankerungen, Fugen und Aussteifung, also die Angaben, ohne die die Baustelle die Rechnung nicht umsetzen kann.

Die Leistungsphase 4 umfasst nach Anlage 14 der HOAI zusätzlich das Zusammenstellen der Unterlagen zur Genehmigung, das Abstimmen mit Prüfämtern und Prüfingenieuren oder die Eigenkontrolle sowie das Vervollständigen und Berichtigen von Berechnungen und Plänen. Der Nachweis ist also kein Dokument, das einmal abgegeben wird, sondern eines, das eine Prüfung übersteht.

Mindestqualifikation für die Erstellung des Standsicherheitsnachweises
Hochschulabschluss plus 3 Jahre Berufserfahrung in der Tragwerksplanung
§ 66 Absatz 2 Musterbauordnung, Stand 27. September 2024
Bauaufsichtliche Prüfung des Standsicherheitsnachweises
Pflicht ab Gebäudeklasse 4, ausgenommen Wohngebäude der Gebäudeklassen 1 und 2
§ 66 Absatz 3 Musterbauordnung, Stand 27. September 2024
Umfang der aktuellen Muster-Verwaltungsvorschrift Technische Baubestimmungen
354 Seiten, Fassung 2025/1
Deutsches Institut für Bautechnik, Meldung zur Veröffentlichung der MVV TB 2025/1, Stand 20. Mai 2025

Wer den Standsicherheitsnachweis erstellen darf

Die Bezeichnung Statiker kommt im Bauordnungsrecht nicht vor. Wer einen Standsicherheitsnachweis unterschreiben darf, steht deshalb nicht im Briefkopf, sondern in der Bauordnung. § 66 Absatz 2 der Musterbauordnung nennt die Voraussetzungen für Gebäude der Gebäudeklassen 1 bis 3 und für bauliche Anlagen, die keine Gebäude sind: ein berufsqualifizierender Hochschulabschluss in Architektur, Hochbau oder Bauingenieurwesen, mindestens drei Jahre Berufserfahrung in der Tragwerksplanung und die Eintragung in eine vom Land geführte Liste.

Diese Liste ist der eigentliche Nachweis. Sie wird je nach Land von der Ingenieurkammer oder der obersten Bauaufsichtsbehörde geführt, und eine Eintragung in einem Land gilt auch in den anderen. Wer dort steht, heißt in der Sprache des Gesetzes qualifizierter Tragwerksplaner.

Daneben gibt es einen zweiten Weg. Nach § 66 Absatz 1 Satz 2 der Musterbauordnung schließt die Bauvorlageberechtigung die Berechtigung ein, bautechnische Nachweise zu erstellen. Bauvorlageberechtigt ist nach § 65 Absatz 2, wer die Berufsbezeichnung Architekt führen darf oder in der von der Ingenieurkammer geführten Liste der Bauvorlageberechtigten eingetragen ist. Für diese Liste verlangt § 65a ein Studium des Bauingenieurwesens und danach mindestens zwei Jahre praktische Tätigkeit in der Entwurfsplanung von Gebäuden.

Liegt Ihnen ein fertiger Nachweis vor, können Sie seine Vollständigkeit ohne Ingenieurwissen prüfen. Fünf Punkte zeigen, ob das Dokument seinen Zweck erfüllt.

  1. Deckblatt lesen: Stehen Bauvorhaben, Bauherr, Ersteller mit Unterschrift und Datum darauf? Ein Nachweis ohne Unterschrift ist ein Entwurf.
  2. Eintragung abgleichen: Nennt der Ersteller seine Liste und sein Land? Die führende Stelle gibt auf Anfrage Auskunft, ob die Eintragung besteht.
  3. Positionsplan suchen: Ohne Plan mit nummerierten Positionen lässt sich keine Berechnung einem Bauteil zuordnen, und die Baustelle kann ihn nicht umsetzen.
  4. Normfassungen prüfen: Welche Eurocode-Fassungen nennt der Nachweis, und stimmen sie mit der in Ihrem Land eingeführten Fassung der MVV TB überein?
  5. Geltungsbereich abgrenzen: Welche Bauteile deckt der Nachweis ab, welche ausdrücklich nicht? Dieser Satz entscheidet später, ob eine zweite Rechnung nötig wird.

Wann der Nachweis geprüft wird und wann nicht

Ein verbreiteter Irrtum: Die Behörde rechne beim Bauantrag alles nach. Für das Einfamilienhaus ist das Gegenteil der Fall. § 66 Absatz 4 der Musterbauordnung stellt klar, dass bautechnische Nachweise außerhalb der Fälle des Absatzes 3 nicht geprüft werden. Und Absatz 3 nimmt Wohngebäude der Gebäudeklassen 1 und 2 ausdrücklich von der Prüfpflicht aus.

Die Gebäudeklasse entscheidet also über die Prüfung, und sie hängt an Höhe, Nutzungseinheiten und Fläche. Höhe ist dabei das Maß der Fußbodenoberkante des höchsten Geschosses mit möglichem Aufenthaltsraum über der Geländeoberfläche.

Gebäudeklassen nach § 2 Absatz 3 Musterbauordnung und die Prüfung des Standsicherheitsnachweises nach § 66 Absatz 3 und 4.
GebäudeklasseMerkmaleWird der Standsicherheitsnachweis geprüft?
1freistehend, bis 7 Meter Höhe, höchstens 2 Nutzungseinheiten mit zusammen 400 QuadratmeternNein bei Wohngebäuden; sonst nur nach dem Kriterienkatalog des Landes
2wie Klasse 1, aber nicht freistehendNein bei Wohngebäuden; sonst nur nach dem Kriterienkatalog des Landes
3sonstige Gebäude bis 7 Meter HöheNur, wenn der Kriterienkatalog des Landes es verlangt
4bis 13 Meter Höhe, Nutzungseinheiten je höchstens 400 QuadratmeterJa, bauaufsichtlich geprüft oder durch Prüfsachverständige bescheinigt
5sonstige Gebäude einschließlich unterirdischer GebäudeJa, bauaufsichtlich geprüft oder durch Prüfsachverständige bescheinigt

Geprüft wird außerdem unabhängig von der Gebäudeklasse bei Behältern, Brücken, Stützmauern und Tribünen, bei sonstigen baulichen Anlagen über 10 Meter Höhe und bei Fundamenten für Windenergieanlagen über 10 Meter, soweit der Kriterienkatalog des Landes das vorsieht. Diesen Katalog regelt die Verordnung des Landes nach § 85 Absatz 3 der Musterbauordnung, meist die Bauvorlagenverordnung oder Bautechnische Prüfungsverordnung.

Prüfstatik heißt diese zweite Rechnung im Berufsjargon. Sie wird von einem Prüfingenieur für Standsicherheit erstellt, der nach dem Vier-Augen-Prinzip arbeitet und dafür von der obersten Bauaufsichtsbehörde des Landes anerkannt ist. In Nordrhein-Westfalen übernimmt die Anerkennung die Ingenieurkammer-Bau. Die Bundesvereinigung der Prüfingenieure nennt als Voraussetzung eine zehnjährige Berufserfahrung im Aufstellen und Prüfen von Standsicherheitsnachweisen für Bauwerke mit hohem Schwierigkeitsgrad.

Nach welchen Regeln Ihr Statiker rechnet

Die Landesbauordnungen verlangen Standsicherheit, sagen aber nicht, nach welchen Regeln gerechnet wird. Diese Lücke füllen die Technischen Baubestimmungen. Das Deutsche Institut für Bautechnik veröffentlicht dafür im Auftrag der Länder die Muster-Verwaltungsvorschrift Technische Baubestimmungen, kurz MVV TB. Sie ist die Grundlage für die Umsetzung in Landesrecht, verbindlich wird sie erst mit dieser Umsetzung.

Die aktuelle Fassung 2025/1 umfasst 354 Seiten. Die Länder erteilten am 13. Mai 2025 ihr Einvernehmen, veröffentlicht wurde sie am 20. Mai 2025. Die Teile A und B enthalten im Wesentlichen Vorschriften für Planung, Bemessung und Ausführung von Bauwerken. Über sie werden die Eurocodes eingeführt, die europäischen Bemessungsnormen mit ihren deutschen Nationalen Anhängen.

Die Eurocode-Reihe im Wohnungsbau: welche Norm welchen Teil der Rechnung regelt. Eingeführt über die MVV TB und deren Umsetzung in Landesrecht.
NormKurznameWas sie regelt
DIN EN 1990Eurocode 0Grundlagen der Tragwerksplanung, Sicherheitskonzept, Kombination der Einwirkungen
DIN EN 1991Eurocode 1Einwirkungen: Eigengewicht, Nutzlasten, Schnee, Wind, Temperatur
DIN EN 1992Eurocode 2Bemessung von Stahlbeton, Spannbeton und unbewehrtem Beton
DIN EN 1993Eurocode 3Bemessung von Stahlbauten, also auch des Sturzes über Ihrem Durchbruch
DIN EN 1995Eurocode 5Bemessung von Holzbauten, im Dachstuhl der maßgebende Teil
DIN EN 1996Eurocode 6Bemessung von Mauerwerk, im Altbau der häufigste Fall

Das gemeinsame Prinzip heißt Teilsicherheitskonzept. Die Einwirkungen werden mit Beiwerten vergrößert, die Widerstände der Baustoffe mit Beiwerten verkleinert, und erst dann wird verglichen. So liegt zwischen der rechnerischen Last und dem rechnerischen Versagen ein definierter Abstand, statt eines pauschalen Sicherheitsfaktors wie in älteren Normen.

Eine Grenze der Nachprüfbarkeit gehört zur Ehrlichkeit dazu: Die Eurocodes und ihre Nationalen Anhänge sind kostenpflichtige Normen und nicht frei im Netz einsehbar. Frei zugänglich ist die MVV TB selbst, die auflistet, welche Fassung wann gilt. Wenn Sie wissen wollen, ob Ihr Nachweis nach aktuellem Stand gerechnet wurde, prüfen Sie die im Nachweis genannten Normfassungen gegen die Liste der MVV TB Ihres Landes.

Wie der Nachweis in Ihren Bauantrag kommt

Der Standsicherheitsnachweis ist kein Anhang, den Sie nachreichen, wenn der Rohbau schon steht. Er gehört zu den Bauvorlagen und entscheidet über den Zeitplan Ihrer Baustelle.

Vom Entwurf bis zur Freigabe des Rohbaus
  1. Tragwerksplaner früh einbinden

    Spätestens in der Entwurfsplanung, weil Deckenspannrichtung, Stützenraster und Gründungsart den Entwurf des Architekten verändern können. Zuständig: Bauherr, gemeinsam mit dem Objektplaner.

  2. Prüfbare Berechnung und Positionspläne erstellen

    Leistungsphase 4 der Tragwerksplanung. Ergebnis sind Berechnung, Positionsplan und die Eintragung von Lasten, Baustoffgüten und Abmessungen in die Entwurfszeichnungen.

  3. Gebäudeklasse und Prüfpflicht feststellen

    Höhe, Nutzungseinheiten und Fläche bestimmen die Klasse. Daraus folgt, ob geprüft wird. Zuständig: Entwurfsverfasser, im Zweifel Rückfrage bei der unteren Bauaufsichtsbehörde.

  4. Nachweise mit dem Bauantrag einreichen

    Umfang und Form regelt die Bauvorlagenverordnung des Landes. Bei verfahrensfreien Vorhaben entfällt die Vorlage, die Berechnung selbst bleibt trotzdem nötig.

  5. Prüfung durch Prüfingenieur oder Prüfamt

    Bei prüfpflichtigen Vorhaben. Der Prüfbericht kann Änderungen verlangen, die der Tragwerksplaner einarbeitet. Diese Schleife kostet Zeit und gehört in den Bauzeitenplan.

  6. Ausführungsunterlagen an die Baustelle geben

    Schal- und Bewehrungspläne aus Leistungsphase 5. Ohne sie kann der Rohbauer nicht beginnen, auch wenn die Baugenehmigung längst vorliegt.

Planen Sie die Prüfschleife realistisch ein. Bei prüfpflichtigen Vorhaben ist der Prüfbericht kein Formalakt, sondern eine fachliche Auseinandersetzung, in der Annahmen hinterfragt werden. Wer die Bewehrungspläne erst nach Abschluss der Prüfung beauftragt, verliert Wochen.

Was der Nachweis nicht abdeckt

Standsicherheit ist nur einer von vier bautechnischen Nachweisen. § 66 Absatz 1 der Musterbauordnung nennt daneben den Brandschutz, den Schallschutz und den Erschütterungsschutz. Diese Nachweise haben eigene Ersteller und eigene Prüfregeln.

  • Brandschutznachweis: Er behandelt Rettungswege, Feuerwiderstandsdauer von Bauteilen und Abstände. Bei Gebäudeklasse 4 verlangt die Musterbauordnung eine eigene Qualifikation des Erstellers, bei Sonderbauten und Gebäudeklasse 5 zusätzlich die Prüfung.
  • Schallschutznachweis: Er schützt vor Lärm aus Nachbarwohnungen und von draußen und hat mit der Tragfähigkeit nichts zu tun, obwohl er dieselben Bauteile betrifft.
  • Erschütterungsschutz: Er wird in der Praxis selten eigens geführt, ist aber Teil derselben Vorschrift und wird bei Bahnnähe oder Produktionsbetrieben relevant.
  • Bauüberwachung: Ob auf der Baustelle wirklich der berechnete Stahl eingebaut wird, ist keine Frage des Nachweises. Diese Leistung gehört zur Objektüberwachung und ist gesondert zu beauftragen.

Und noch eine Abgrenzung, die im Bestand Geld kostet: Ein Standsicherheitsnachweis für einen Umbau gilt für den geplanten Eingriff, nicht für das gesamte Haus. Wer eine Decke verstärkt, hat damit keinen Nachweis für den Dachstuhl. Fragen Sie im Angebot ausdrücklich, welche Bauteile der Nachweis umfasst und welche ausdrücklich nicht.

Häufige Fragen

Was gehört alles in einen Standsicherheitsnachweis?

Ein Standsicherheitsnachweis enthält die prüfbare statische Berechnung und die Positionspläne, in denen jedes tragende Bauteil eine Nummer trägt. Dazu kommen die Lastannahmen, der Lastabtrag bis in die Gründung, die Bemessung der Querschnitte mit Baustoffgüten und Bewehrung sowie die Nachweise der Gebrauchstauglichkeit wie Durchbiegung und Rissbreite. Grundlage ist Anlage 14 Nummer 14.1 der HOAI, Leistungsphase 4.

Wer darf einen Standsicherheitsnachweis erstellen?

Nach § 66 Absatz 2 der Musterbauordnung darf den Standsicherheitsnachweis erstellen, wer einen Hochschulabschluss in Architektur, Hochbau oder Bauingenieurwesen und mindestens drei Jahre Berufserfahrung in der Tragwerksplanung hat und in der Liste seines Landes eingetragen ist. Eintragungen anderer Länder gelten ebenfalls. Auch Bauvorlageberechtigte dürfen bautechnische Nachweise erstellen, § 66 Absatz 1 Satz 2.

Wird der Standsicherheitsnachweis beim Einfamilienhaus geprüft?

In der Regel nicht. § 66 Absatz 3 der Musterbauordnung verlangt die bauaufsichtliche Prüfung ab Gebäudeklasse 4 und nimmt Wohngebäude der Gebäudeklassen 1 und 2 ausdrücklich aus. Außerhalb dieser Fälle werden bautechnische Nachweise nach Absatz 4 nicht geprüft. Ein Kriterienkatalog des Landes kann für einzelne Vorhaben trotzdem eine Prüfung vorsehen.

Was ist Prüfstatik und was kostet sie zusätzlich?

Prüfstatik ist die zweite, unabhängige Kontrolle des Standsicherheitsnachweises durch einen Prüfingenieur für Standsicherheit nach dem Vier-Augen-Prinzip. Anerkannt wird er von der obersten Bauaufsichtsbehörde des Landes, in Nordrhein-Westfalen von der Ingenieurkammer-Bau. Die Gebühr richtet sich nicht nach der HOAI, sondern nach der Prüfverordnung des jeweiligen Landes, und sie zahlt der Bauherr zusätzlich zum Honorar des Tragwerksplaners.

Nach welchen Normen wird die Statik in Deutschland gerechnet?

Gerechnet wird nach den Eurocodes mit ihren deutschen Nationalen Anhängen, also DIN EN 1990 für das Sicherheitskonzept, DIN EN 1991 für die Einwirkungen und je nach Baustoff DIN EN 1992 bis 1996. Bauaufsichtlich eingeführt werden sie über die Muster-Verwaltungsvorschrift Technische Baubestimmungen des Deutschen Instituts für Bautechnik, Fassung 2025/1, und deren Umsetzung in Landesrecht. Die Normtexte selbst sind kostenpflichtig.

Brauche ich einen neuen Standsicherheitsnachweis für einen Umbau im Bestand?

Für den Eingriff selbst ja, sobald tragende oder aussteifende Bauteile betroffen sind. Der Nachweis deckt dann genau diesen Eingriff ab, nicht das ganze Haus. Fehlt die ursprüngliche Statik, muss die vorhandene Tragfähigkeit zunächst rechnerisch ermittelt werden, was den Aufwand erhöht und in der HOAI über den Umbauzuschlag abgebildet wird.

Begriffe aus diesem Artikel im Glossar

  • Qualifizierter Tragwerksplaner: Ein qualifizierter Tragwerksplaner braucht ein Studium des Bauingenieurwesens und mindestens drei Jahre Berufserfahrung in der Tragwerksplanung. Die Anerkennung erteilt die zuständige Ingenieurkammer und führt zur Eintragung in eine gesonderte Liste, keine Handwerkskammer ist hier zuständig.
  • Prüfingenieur für Baustatik: Ein Prüfingenieur für Baustatik prüft die Standsicherheitsnachweise anderer Ingenieure im Auftrag der Bauaufsichtsbehörde, unabhängig vom Ersteller. Die persönliche Anerkennung erteilen die obersten Bauaufsichtsbehörden der Länder, Voraussetzung ist unter anderem langjährige einschlägige Berufserfahrung.
  • Standsicherheitsnachweis: Inhalt: Der Standsicherheitsnachweis ist eine detaillierte statische Berechnung, die alle relevanten Lasten und Einwirkungen auf ein Bauwerk berücksichtigt: Tragfähigkeit des Baugrunds, Standsicherheit der Gründung, Tragfähigkeit von Wänden, Decken und Dachkonstruktion sowie äußere Einwirkungen wie Windlast.
  • Eurocode 2 (EN 1992): Der Eurocode 2 regelt die Bemessung und Konstruktion von Bauwerken aus Stahlbeton, Spannbeton und unbewehrtem Beton, mit Anforderungen an Tragfähigkeit, Gebrauchstauglichkeit, Dauerhaftigkeit und Feuerwiderstand. Teil 1-1 behandelt den allgemeinen Hochbau, weitere Teile Brücken sowie Silo- und Behälterbauwerke.
  • Lastannahmen und Verkehrslast: Lastannahmen fassen alle Kräfte zusammen, die ein Bauwerk aufnehmen muss: Eigengewicht der Konstruktion, Verkehrslast durch Nutzung wie Möbel und Personen, sowie Umwelteinflüsse wie Schnee- und Windlast. Sie bilden die Eingangsgrößen jeder statischen Berechnung.
  • Brandschutznachweis: Abgrenzung zur Statik: Der Brandschutznachweis ist ein eigenständiger bautechnischer Nachweis neben dem Standsicherheitsnachweis und behandelt Feuerwiderstand, Fluchtwege und Rauchausbreitung. Beide Nachweise werden häufig von unterschiedlichen Fachplanern erstellt, obwohl sie sich inhaltlich berühren, etwa beim Feuerwiderstand tragender Bauteile.

Quellen und Methodik

Quellen und Lizenzen

  1. Musterbauordnung, Fassung November 2002, zuletzt geändert durch Beschluss der Bauministerkonferenz vom 26./27. September 2024, § 66 Bautechnische Nachweise, § 65 Bauvorlageberechtigung, § 2 Gebäudeklassen, Bauministerkonferenz, bereitgestellt vom Deutschen Institut für Bautechnik,
  2. Anlage 14 HOAI, Leistungsbild Tragwerksplanung, Grundleistungen der Leistungsphase 4, Bundesministerium der Justiz, gesetze-im-internet.de,
  3. § 51 HOAI, Leistungsbild Tragwerksplanung mit dem Anteil der Genehmigungsplanung von 30 Prozent, Bundesministerium der Justiz, gesetze-im-internet.de,
  4. Technische Baubestimmungen und die Muster-Verwaltungsvorschrift MVV TB als Grundlage für die Umsetzung in Landesrecht, Deutsches Institut für Bautechnik,
  5. MVV TB 2025/1 veröffentlicht: Einvernehmen der Länder vom 13. Mai 2025, Umfang 354 Seiten, Deutsches Institut für Bautechnik,
  6. Qualifikation und Anerkennung der Prüfingenieure für Standsicherheit, zehnjährige Berufserfahrung und Anerkennung durch die obersten Bauaufsichtsbehörden, Bundesvereinigung der Prüfingenieure für Bautechnik,

Einsatz von Sprachmodellen

Die Formulierung der Titel-, Überschrift- und Antwortzonen-Muster sowie die Texte des Moduls Wanddurchbruch-Prüfer entstehen mit Unterstützung von Sprachmodellen (Claude Sonnet und Claude Opus). Das Hintergrundbild der Startseite ist mit einem Bildmodell erzeugt (Gemini 2.5 Flash Image über Eden AI). Name, Anschrift und Kontaktdaten der einzelnen Einträge stammen unverändert aus den genannten Quellen und werden nicht von einem Modell erzeugt oder ergänzt.

Korrekturweg

Fehler und Löschwünsche nehmen wir über das Kontaktformular entgegen. Wir prüfen die Meldung, korrigieren belegte Fehler und vermerken den neuen Stand auf der betroffenen Seite.

Stand dieser Angaben: 20. September 2026.