Glossar
Kostenangebot für Ingenieurleistungen
Anders als bei Handwerkerleistungen ist bei Ingenieurleistungen kein Kostenvoranschlag nach § 649 BGB üblich, sondern ein Honorarangebot nach Leistungsphasen oder Pauschale, das den Umfang der Beauftragung konkret benennen sollte.
- Begriff
- Kostenangebot für Ingenieurleistungen
- Stand
- 12. September 2026
Was dahinter steckt
Ein klar abgegrenztes Angebot verhindert spätere Unklarheiten darüber, ob etwa die Bauüberwachung oder nur die reine Berechnung im Preis enthalten ist.
Nachträge entstehen häufig, wenn sich während der Planung ein größerer Untersuchungsaufwand zeigt als ursprünglich angenommen, etwa bei unklarer Bestandssubstanz im Altbau.
Siehe auch
Quellen und Methodik
Einsatz von Sprachmodellen
Die Formulierung der Titel-, Überschrift- und Antwortzonen-Muster sowie die Texte des Moduls Wanddurchbruch-Prüfer entstehen mit Unterstützung von Sprachmodellen (Claude Sonnet und Claude Opus). Das Hintergrundbild der Startseite ist mit einem Bildmodell erzeugt (Gemini 2.5 Flash Image über Eden AI). Name, Anschrift und Kontaktdaten der einzelnen Einträge stammen unverändert aus den genannten Quellen und werden nicht von einem Modell erzeugt oder ergänzt.
Korrekturweg
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Stand dieser Angaben: 12. September 2026.